Liebe Eltern,
wenn Ihr Kind oder ein Familienangehöriger / Mitbewohner zur Gruppe von Menschen gehören, die ein höheres Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf haben, oder der Schüler / die Schülerin aufgrund einer Beeinträchtigung in der Entwicklung die Abstandsregelung nicht einhalten kann, kann er / sie dem Unterricht fernbleiben.
Bitte informieren Sie uns sofort telefonisch. Spätestens am dritten Tag muss dann ein Attest (z. B. vom Arzt oder vom Gesundheitsamt) vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Mutschischk