An zwei Tagen in der Woche können an den Schulen freiwillige Testungen durchgeführt werden. Auf Wunsch kann ein dritter zusätzlicher Test pro Woche
ausgegeben werden für eine freiwillige Testung zu Hause.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Schule schriftlich zu informieren, ob ihre Tochter / ihr Sohn an den freiwilligen Testungen teilnimmt.
Eine Isolationspflicht bei einer Infektion mit dem Coronavirus besteht nicht.
Es wird jedoch dringend darum gebeten, bei typischen Krankheitssymptomen nicht zur Schule zu kommen.
Zum Schutz gegen eine Infektion mit Covid-19 sollten die gängigen Hygieneregeln eingehalten werden.
Eine Maske kann freiwillig getragen werden.
Die ständige Impfkommission empfiehlt Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen.
Die Räume sollen regelmäßig gelüftet werden (siehe Schema "Lüften in der Schule"):