Das folgende Video enthält eine Anleitung zum Test (Beispiel):
Weitere wichtige Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/
Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 02.09.2020 (Auszug):
- Sollten Schülerinnen und Schüler lediglich einen einfachen Schnupfen oder Husten OHNE Fieber aufweisen, so können sie ohne weitere Attestierung den
Präsenzunterricht und die Betreuung besuchen.
- Bestehen bei Kindern oder Jugendlichen Anzeichen für eine akute Atemwegsinfektion, wie sie auch für eine Covid-19-Erkrankung kennzeichnend sind,
dürfen sie die Schule NICHT besuchen. Mögliche Symptome können sein: Gliederschmerzen, unübliche Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Schüttelfrost, Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust
des Geruchs- oder Geschmackssinns. Erkrankt ein Kind in der Schule, ist es ggf. von den Eltern abzuholen. Über eine mögliche Testung entscheidet der Arzt / die Ärztin oder das Gesundheitsamt.
- [...] bei einem positiven Coronafall: [...] Die jeweilige Person ist sowohl verpflichtet diese Quarantäne einzuhalten, als auch die Schule
über die Quarantäne zu informieren.
-
Zur Wiederaufnahme nach Atemwegsinfekten sollten die Schülerinnen und Schüler immer anhaltend fieberfrei sein. Die Eltern sind ggf. gehalten, eine
Bestätigung darüber abzugeben, dass ihr Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist.
- Grundsätzlich ist für die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in den Präsenzunterricht kein ärztliches Attest erforderlich. Auch nach durchgemachtem
Atemwegsinfekt ist keine Attestierung der Schulfähigkeit nötig.
-
Grundsätzlich gilt die ausschließliche Entscheidungsbefugnis des Gesundheitsamtes in der Anordnung von Maßnahmen.
im folgenden PDF-Dokument der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden Sie eine Infografik zum Download.
So sollten Sie vorgehen, wenn Sie bei Ihrer Tochter / Ihrem Sohn eine Atemwegserkrankung bemerken: