Coronahygiene

Hygienemaßnahmen ab dem 13. Februar 2023

  • Es besteht keine Corona-Testpflicht.
  • An zwei Tagen in der Woche können an den Schulen freiwillige Testungen durchgeführt werden. Auf Wunsch kann ein dritter zusätzlicher Test pro Woche ausgegeben werden für eine freiwillige Testung zu Hause.
  • Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Schule schriftlich zu informieren, ob ihre Tochter / ihr Sohn an den freiwilligen Testungen teilnimmt.
  • Eine Isolationspflicht bei einer Infektion mit dem Coronavirus besteht nicht.
  • Es wird jedoch dringend darum gebeten, bei typischen Krankheitssymptomen nicht zur Schule zu kommen.
  • Zum Schutz gegen eine Infektion mit Covid-19 sollten die gängigen Hygieneregeln eingehalten werden.
  • Eine Maske kann freiwillig getragen werden.
  • Die ständige Impfkommission empfiehlt Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen.
  • Die Räume sollen regelmäßig gelüftet werden (siehe Schema "Lüften in der Schule"):
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