Ab dem Schuljahr 2020/21 gelten für den Schulbesuch aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus folgende Hygieneregeln, die im Unterricht und in den Pausen, in allen
Gebäuden und auf dem Schulhof befolgt werden müssen.
Vollständiger Hygieneplan der Vincent-van-Gogh-Schule basierend auf den Vorgaben des Musterhygieneplanes des Landes Berlin:
Seit dem Beginn des aktuellen Schuljahres muss in allen Berliner Schulen eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden (Maskenpflicht).
Die Vincent-van-Gogh-Schule hat Maßnahmen für den Fall eines Verstoßes gegen diese Maskenpflicht beschlossen. Sie sind im folgenden
Elternbrief zu finden.
Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 02.09.2020 (Auszug):
- Sollten Schülerinnen und Schüler lediglich einen einfachen Schnupfen oder Husten OHNE Fieber aufweisen, so können sie ohne weitere Attestierung den
Präsenzunterricht und die Betreuung besuchen.
- Bestehen bei Kindern oder Jugendlichen Anzeichen für eine akute Atemwegsinfektion, wie sie auch für eine Covid-19-Erkrankung kennzeichnend sind,
dürfen sie die Schule NICHT besuchen. Mögliche Symptome können sein: Gliederschmerzen, unübliche Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Schüttelfrost, Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust
des Geruchs- oder Geschmackssinns. Erkrankt ein Kind in der Schule, ist es ggf. von den Eltern abzuholen. Über eine mögliche Testung entscheidet der Arzt / die Ärztin oder das Gesundheitsamt.
- [...] bei einem positiven Coronafall: [...] Die jeweilige Person ist sowohl verpflichtet diese Quarantäne einzuhalten, als auch die Schule
über die Quarantäne zu informieren.
-
Zur Wiederaufnahme nach Atemwegsinfekten sollten die Schülerinnen und Schüler immer anhaltend fieberfrei sein. Die Eltern sind ggf. gehalten, eine
Bestätigung darüber abzugeben, dass ihr Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist.
- Grundsätzlich ist für die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in den Präsenzunterricht kein ärztliches Attest erforderlich. Auch nach durchgemachtem
Atemwegsinfekt ist keine Attestierung der Schulfähigkeit nötig.
-
Grundsätzlich gilt die ausschließliche Entscheidungsbefugnis des Gesundheitsamtes in der Anordnung von Maßnahmen.
im folgenden PDF-Dokument der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden Sie eine Infografik zum Download.
So sollten Sie vorgehen, wenn Sie bei Ihrer Tochter / Ihrem Sohn eine Atemwegserkrankung bemerken:
Weitere wichtige Informationen finden Sie im Elternbrief der Senatsverwaltung
für Bildung, Jugend und Familie vom 7. Oktober 2020.
Für die Woche vom 14. - 18. Dezember 2020 ist die Vincent-van-Gogh-Schule weiterhin der Stufe Gelb zugeordnet.
- Der Corona-Stufenplan gilt seit dem 29. Oktober 2020.
- Er regelt, welche Hygienemaßnahmen bei welcher Stufe (Grün, Gelb, Orange, Rot) einzuhalten sind.
- Die Zuordnung der Stufe für jede Schule erfolgt immer donnerstags und wird ab dem darauf folgenden Montag für eine Schulwoche umgesetzt.
- Die Stufe wird festgelegt vom Gesundheitsamt nach Rücksprache mit der regionalen Schulaufsicht.
Die Grundsätze des Plans und die Regeln für allgemeinbildende weiterführende Schulen können im folgenden Dokument nachgelesen werden:
- Bei Stufe Rot tritt das so genannte Alternativszenario in Kraft.
- Dabei handelt es sich um einen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und schulisch angeleitetem Lernen zu Hause für alle Schüler*innen.
- Auch eine vollständige Schulschließung kann nicht ausgeschlossen werden.
Das Alternativszenario der Vincent-van-Gogh-Schule kann hier nachgelesen werden:
ACHTUNG! Mit der erfolgten Einführung der Lern- und Kommunikationsplattform SchoolFox an der Vincent-van-Gogh-Schule ergeben
sich Änderungen bei der Erteilung der Aufgaben durch die Schule und der Abgabe der gelösten Aufgaben für das Lernen zu Hause.
Das Alternativszenario wird momentan überarbeitet.