Die Anmeldung für die Klassenstufe 7 im Schuljahr 2024/25 ist möglich vom
20. Februar bis 28. Februar 2024.
... an der Vincent-van-Gogh-Schule im oben genannten Zeitraum:
Di, 20.02.2024: | 14.00 - 19.00 Uhr |
Mi, 21.02.2024: | 8.00 - 15.00 Uhr |
Do, 22.02.2024: | 14.00 - 19.00 Uhr |
Fr, 23.02.2024: | 8.00 - 13.00 Uhr |
Mo, 26.02.2024: | 8.00 - 14.00 Uhr |
Di, 27.02.2024: | 8.00 - 15.00 Uhr |
Mi, 28.02.2024: | 8.00 - 15.00 Uhr |
Das Wichtigste über unsere Schule in Kürze:
Mehr Infos über unsere Schule auf dieser Webseite, zum Beispiel unter Tag der offenen Tür 2024
Im Falle einer Übernachfrage von Erstwünschen bei der Schulanmeldung folgt die Vincent-van-Gogh-Schule dem Vorgehen, wie es in § 6 SchulG Absatz 2 geregelt ist:
(2) Übersteigt die Zahl der Anmeldungen für eine als Erstwunsch benannte Schule deren Aufnahmekapazität, werden nach Aufnahme der Schülerinnen und Schüler gemäß § 37 Absatz 3 des Schulgesetzes im Umfang von bis zu zehn Prozent der danach verfügbaren Plätze vorrangig Schülerinnen und Schüler aufgenommen, bei denen ein besonderer Härtefall vorliegt.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch besondere familiäre oder soziale Situationen außergewöhnliche, das Übliche bei weitem überschreitende Belastungen entstehen würden oder entstanden sind, die den Besuch einer anderen als der gewünschten Schule im jeweiligen Einzelfall unzumutbar erscheinen lassen.
Über die jeweilige Aufnahme eines besonderen Härtefalls ist von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zuvor das Einvernehmen mit der Schulbehörde herzustellen.
Werden weniger als zehn Prozent der verfügbaren Plätze an besondere Härtefälle vergeben, sind die verbleibenden Plätze an Geschwisterkinder gemäß § 56 Absatz 6 Nummer 1 Satz 2 des Schulgesetzes zu vergeben, die nicht bereits als Härtefälle oder im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 3 aufgenommen wurden.
Danach noch verbleibende Plätze sind den nach Aufnahmekriterien zu vergebenden Plätzen zuzurechnen.
...
So erfolgt eine Verteilung dieser Plätze nach dem Durchschnitt der Förderprognose in getrennten Losverfahren, wobei in jedem Losverfahren die gleiche Anzahl Plätze vergeben werden.
Über den folgenden Link erreichen Sie die Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit Informationen und Tipps für den Übergang in die Sekundarschule.
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/uebergang-weiterfuehrende-schule/
Die Broschüre "Wohin nach der Grundschule?" finden Sie hier zum Download:
"Wohin nach der Grundschule?" in leichter Schrift: